- kassieren
- einkassieren; (Geld) scheffeln (umgangssprachlich); einnehmen; einstreichen; klingende Münze machen (umgangssprachlich); (Gewinn) einstecken; zur Kasse bitten; einkassieren; kippen; zu Fall bringen
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kas|sie|ren [ka'si:rən] <tr.; hat:(Geld, einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen:das Geld, die Beiträge kassieren.* * *
kas|sie|ren1 〈V. tr.; hat〉2. sich aneignen, entwenden3. 〈fig.; umg.〉 gefangen setzen, verhaften[→ Kasse]————————kas|sie|ren2 〈V. tr.; hat〉1. für ungültig erklären (Urteil)[<spätlat. cassare „für ungültig erklären, annullieren“; zu lat. cassus „leer, nichtig“]* * *
1.a) (einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen:die Miete k.;er hat zwei Euro kassiert;<auch ohne Akk.-Obj.:> der Kellner hat schon kassiert;b) (ugs.) jmdm. einen fälligen Betrag abverlangen:der Kellner muss noch zwei Gäste k.2. (ugs.)a) einnehmen:hohe Prämien, Zinsen k.;er kassiert ein ansehnliches Honorar;Ü Lob, Anerkennung k.;b) (etw. Unangenehmes) hinnehmen müssen:Strafpunkte, ein Tor k.;während einer Prügelei einen Schlag, ein blaues Auge k.;unsere Mannschaft kassierte Kritik, eine Niederlage.3. (ugs.)die Polizei kassierte seinen Führerschein;der Konzern versucht die kleineren Betriebe zu k. (aufzukaufen);b) gefangen nehmen:der Bankräuber wurde gestern kassiert.2kas|sie|ren <sw. V.; hat [spätlat. cassare = aufheben, annullieren, zu lat. cassus = leer, nichtig]:1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus dem Dienst entlassen.2. (Rechtsspr.) (ein Gerichtsurteil) aufheben.* * *
1kas|sie|ren <sw. V.; hat [für älter: einkassieren, LÜ von ital. incassare, ↑Inkasso]: 1. a) (einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen: die Miete k.; er hat zwei Mark kassiert; der Gasmann kommt morgen k.; b) (ugs.) jmdm. einen fälligen Betrag abverlangen: ein Organisationsfeind wurde einige Wochen nicht kassiert und darauf automatisch aus der Mitgliederliste gestrichen (Bredel, Väter 149). 2. (ugs.) a) einnehmen: hohe Prämien, Zinsen k.; er kassiert ein ansehnliches Honorar; mein Chef kommt einmal in der Woche, ... für die Stunden zu k., die ich geschrieben hab' (Aberle, Stehkneipen 120); Ü Lob, Anerkennung k.; Parteifanatiker, die Prestigeerfolge k. wollen (FAZ 115, 1958, 1); b) (etw. Unangenehmes) hinnehmen müssen: Strafpunkte, ein Tor k.; während einer Prügelei einen Schlag, ein blaues Auge k.; unsere Mannschaft kassierte Kritik, eine Niederlage; der Junge entkommt, und der Polizist kassiert seinen Spott (Lenz, Brot 35). 3. (ugs.) a) jmdm. etw. wegnehmen; beschlagnahmen; sich aneignen: die Polizei kassierte seinen Führerschein; der Konzern versucht die kleineren Betriebe zu k. (konkurrenzunfähig zu machen u. sie dann aufzukaufen); b) gefangen nehmen: der Bankräuber wurde gestern kassiert; falls der Ami uns doch k. sollte ... (Küpper, Simplicius 141).————————2kas|sie|ren <sw. V.; hat [spätlat. cassare = aufheben, annullieren, zu lat. cassus = leer, nichtig]: 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus dem Dienst entlassen: du bist verworfen worden und kassiert wegen Maßlosigkeit (Th. Mann, Krull 349). 2. (Rechtsspr.) (ein Gerichtsurteil) aufheben: ... fordere ich Sie auf, das Urteil zu k. (M. Walser, Eiche 57).
Universal-Lexikon. 2012.